Flaggen am Auto...Update
Heute gab es auf orf.at einen interessanten Beitrag bzgl der Flaggenproblematik zu lesen.
Innenminister Platter gab bekannt, keine Flaggenträger würden bestraft.
Somit erteilt er per Weisung einen faktisch gesetzwidrigen Erlass an alle zuständigen Unterbehörden.
Denn grundsätzlich steht diese Weisung im Konflikt mit dem §26a der Durchführungsverordnung zum KFG bzw der einschlägigen Bezugsstelle im KFG. Diese Weisung entbehrt quasi jeglicher gesetzlichen Grundlage und wäre dahingehend verfassungswidrig. Allerdings wird de facto niemand bzw darf niemand diese Weisung anzweifeln, da Weisungen von Unterbehörden befolgt werden müssen bzw keine Privatperson innerbehördliche Beschwerdekompetenzen geltend machen darf.
Das bedeutet summa summarum, dass sowohl die Verordnung, als auch die Weisung gesetz-/verf-widrig sind. In Kombination kommt aber dadurch eine Straffreiheit der Autofahrer heraus. Die doppelt "falsche" Regelung führt also zum selben Ergebnis wie wenn nichts geregelt wäre, sprich keine Strafbestimmung bestünde. Leider gilt das allerdings nur während der EM, dann dürfte die Weisung des Innenministers wieder ausser Kraft treten...
Interessant wäre eine anschließende Bestrafung mit Beschwerde an den UVS bzw die anknüpfenden Folgen...
Innenminister Platter gab bekannt, keine Flaggenträger würden bestraft.
Somit erteilt er per Weisung einen faktisch gesetzwidrigen Erlass an alle zuständigen Unterbehörden.
Denn grundsätzlich steht diese Weisung im Konflikt mit dem §26a der Durchführungsverordnung zum KFG bzw der einschlägigen Bezugsstelle im KFG. Diese Weisung entbehrt quasi jeglicher gesetzlichen Grundlage und wäre dahingehend verfassungswidrig. Allerdings wird de facto niemand bzw darf niemand diese Weisung anzweifeln, da Weisungen von Unterbehörden befolgt werden müssen bzw keine Privatperson innerbehördliche Beschwerdekompetenzen geltend machen darf.
Das bedeutet summa summarum, dass sowohl die Verordnung, als auch die Weisung gesetz-/verf-widrig sind. In Kombination kommt aber dadurch eine Straffreiheit der Autofahrer heraus. Die doppelt "falsche" Regelung führt also zum selben Ergebnis wie wenn nichts geregelt wäre, sprich keine Strafbestimmung bestünde. Leider gilt das allerdings nur während der EM, dann dürfte die Weisung des Innenministers wieder ausser Kraft treten...
Interessant wäre eine anschließende Bestrafung mit Beschwerde an den UVS bzw die anknüpfenden Folgen...