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Sonntag, Mai 11, 2008

Flaggen am Auto...

In letzter Zeit sieht man vermehrt Autos im Straßenverkehr, die eine oder mehrere österreichische Flaggen zur Schau stellen. Laut Polizei und Polizeijuristen sei dies strafbar im Sinne des Kraftfahrgesetzes iVm der einschlägigen Durchführungsverordnung zum KFG.
Ebenso gibt es gegenteilige Meinungen privater Juristen, zB vom ÖAMTC. Demnach sei eine Anbringung dann strafbar wenn:
Entweder die ö. Staatsflagge mit Wappen(siehe oben-links) oder eine sicherheitsgefährdende Montage vorliegt [§54 KFG].

Eine simple rot-weiß-rot Flagge hingegen ist bei unproblematischem Anbringen(sg. "Klemmfahnen", oder auch Magnetfahnen) nicht verboten. Es gibt zwar ein generelles Verbot im §26a der Durchführungsverordnung zum KFG, aber(!) eine strengere Einschränkung der gesetzlichen Regelung (§54 KFG) durch eine Verordnung widerspricht dem Gesetzmäßigkeitsgebot gemäß Art 18 Bundes-Verfassungsgesetz und ist somit verfassungswidrig.
Es gibt zwar im KFG eine grundsätzliche Ermächtigung eine engere Regelung zu treffen, was aber gleichsam keine handfeste Berechtigung ist ein generelles Verbot auszusprechen.


Durch das in Österreich vorgesehene Fehlerkalkül muss die Behörde(Polizei) aber trotzdem die verf-widrige Verordnung anwenden und somit strafen.
Allerdings sollte in jedem Fall eine Bescheidbeschwerde beim Unabhängigen-Verwaltungssenat(UVS), für den dieses Fehlerkalkül nicht gilt, eine Aufhebung der Strafe inkl Kostenersatz durchgehen.

Fraglich ist aber dennoch inwieweit die Behörde den Begriff "sicherheitsgefährdend" auslegen wird. Eine Bestrafung in diesem Sinne wäre per se nicht verf-widrig.

Unabhängig von der eben dargestellten Sachlage ist es aber ohnehin ein Kasperltheater überhaupt eine solche Regelung im Kontext der EM 2008 überhaupt gelten zu lassen bzw strafen zu wollen. Das nimmt der ohnehin schon schwachen Begeisterung der Österreicher einen weiteren elementaren Bestandteil weg. Vor 2 Jahren in Deutschland und auch 98 in Frankreich war eine derartige Regelung undenkbar im Sinne des Nationalstolzes und des Patriotismus.

1 Comments:

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